Der Grenzwert bei Cannabis beträgt nach wie vor 1,0 ng/ml.
Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist bei einem THC-Wert von 1,0 ng/ml Serum nicht mehr geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster schon 2017 erneut bestätigt und damit seine bisherige Rechtsprechung konsequent fortgeführt. Bei diesem Grenzwert ist damit…

