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Drogenfahrten?

Die Anzahl der entdeckten Drogenfahrten hat in den letzten 15 Jahren stark zugenommen. Waren es im Jahr 2004 noch 25.000, wurden 2009 bereits 30.000, 2014 schon 35.000, 2015 fast 50.000, 2016 fast 60.000, 2017 bereits fast 70.000, 2018 schon 82.000, 2019 fast 91.000 und 2020 schon über 100.000 Drogenfahrten registriert.

Dass die Zahl der entdeckten Drogenfahrten angestiegen ist und dass die Zahl der Fahrerlaubnisentziehungen zugenommen hat, hat unterschiedliche Ursachen wie gesetzliche Veränderungen, mehr Schulungen von Polizeibeamten im Bereich Drogenerkennung (Schnelltests) und Verbesserungen der Laboranalytik.

Ferner macht die Polizei heute i.d.R. der Fahrerlaubnisbehörde direkt eine Mitteilung, wenn sie Hinweise auf Eignungszweifel eines Fahrzeugführers hat.

Wird also jemand bei einer Drogenfahrt erwischt, ist die Sache mit dem Bußgeld nicht beendet. Das böse Erwachen kommt später, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Eignungszweifel aufgrund der Drogenfahrt annimmt und die Fahrerlaubnis entzieht. Die meisten Betroffenen kennen sich mit der Wirkung und Nachweißbarkeit von Drogen nicht aus. Gerade bei THC stellen wir immer wieder fest, dass die Konsumenten denken, die Wirkung und damit auch der Nachweis von THC sei nach einigen Stunden weg.

Nachweißzeiten von Drogen im Körper

Drogen sind im Gegensatz zu Alkohol wesentlich länger im Urin / Blut nachzuweisen. So sind Poppers z.B. im Urin nur wenige Std., im Blut aber bis maximal 12 Std. nachzuweisen. Psilosybin / Psilocin (“Psilos”, “Magic Mushrooms”, “Shrooms”) können im Urin einige Std., im Blut sogar bis zu 4 Tagen nachgewiesen werden. Opiate sind bis zu 8 Std. im Urin und im Blut ca. 2-4 Tage nach dem letzten Konsum nachzuweisen.

Aktives THC kann bei Cannabiskonsum je nach Konsumverhalten 12 – 72 Std. nachgewiesen werden. Das Abbauprodukt THC-COOH braucht für den Abbau im Urin bei einmaligem Konsum bereits bis zu 3 Tagen. Bei langjährigem und täglichem Konsum von THC können das auch viele Wochen und mehr sein.

Bei Kokain (“Koks”, “Schnee”) beträgt der Nachweiszeitraum bis zu 3 Tagen allein im Urin. Im Blut bis zu 4 Tagen, bei stärkerem Konsum bis zu 3 Wochen, im Einzelfall auch länger. Heroin ist bis zu 24 Std. im Urin und bis zu 7 Tagen, je nach Konsumverhalten im Blut nachzuweisen.

Benzodiazepine (“Benzos”) sind im Urin nachweisbar einige Stunden bis Tage. Im Blut 3-7 Tage, bei Langzeiteinnahme bis zu 6 Wochen. Crystal (Methamphetamin) ist bei einer Einzeldosis bis zu 24 Std. im Urin nachweisbar.

Bei Mehrfachkonsum wesentlich länger. Im Blut bis zu 3 Tagen und bei Mehrfachkonsum bzw. längerem Konsum bis zu einer Woche.

Deshalb sind toxikologische Kenntnisse ein sehr wichtiger Bestandteil einer guten Vorbereitung auf die MPU, speziell hinsichtlich des Erkennens der Konsumgewohnheiten. Auch möchte der Gutachter im Rahmen der MPU sehen, dass sich der zu Untersuchende Wissen über die Gefährlichkeit und Wirkungsweisen von Drogen angeeignet hat. Auch dieses Wissen bringt Ihnen das SBZM bei.

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