Waffenrechtliche MPU nach § 6 Abs. 2 Waffengesetz
Eine waffenrechtliche MPU wird nach § 6 WaffG immer dann angeordnet, wenn erhebliche Zweifel an der persönlichen Eignung bestehen. Das kann viele Gründe haben (z. B. Alkohol, Drogen, Aggressivität, Straftaten). Bei einer MPU / ärztlichen Begutachtung wird überprüft, ob die Person in…

