Bei Haaranalysen muss nicht zwingend ein Programm abgeschlossen werden!
Dieses ergibt sich aus dem Kriterium CTU 1 Ziff. 4. Dort heißt es: Sollen einzelne Haaranalysen als Abstinenzbelege für bestimmte Zeiträume vorgenommen werden, sind das Abschließen eines kompletten Programms und das Erstellen eines Abschlussberichtes nicht erforderlich. Wird von einer durchführenden…

