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THC Konsum führt nicht automatisch zum sofortigen Führerscheinentzug.

Cannabis-Konsumenten, die zum ersten Mal unter Drogeneinfluss beim Autofahren erwischt werden, darf nicht sofort die Fahrerlaubnis entzogen werden. Stattdessen müssen die zuständigen Behörden zunächst ein medizinisch-psychologisches Gutachten einholen, das die Zweifel an der Fahreignung bestätigt. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am 11. April 2019.

Mit dem Urteil vereinheitlichen die Leipziger Richter unterschiedliche Rechtsauffassungen in den Vorinstanzen. So hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im April 2017 entschieden, dass Gelegenheitskonsumenten, die erstmalig unter Cannabis-Einfluss Auto gefahren sind, nicht unmittelbar der Führerschein entzogen werden darf. Stattdessen sei auf Grundlage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) der Betroffenen zu entscheiden, hieß es in dem Urteil. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den unmittelbaren Führerscheinentzug dagegen in einem vergleichbaren Fall kurz zuvor für zulässig erklärt.

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