Was ist die MPU?
Eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) ist eine aus 3 Teilen bestehende Untersuchung einer Person um ihre Eignung bzw. Tauglichkeit zu überprüfen.
Sie wird angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung einer Person bestehen. Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und die Verpflichtung des Staates vor Gefahren für insbesondere Leib und Leben von anderen Personen zu schützen gebietet es, hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Fahrzeugführer zu stellen.
Da weder die Fahrerlaubnisbehörden (Führerscheinstellen) noch die Gerichte über das notwendige Wissen und eine ausreichende Erfahrung im Hinblick auf die Prüfung der Fahreignung eines aufgefallenen Verkehrsteilnehmers verfügen, also nicht die notwendigen medizinischen und psychologischen Kenntnisse haben, sieht das Fahrerlaubnisrecht die „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“ als nötiges und unverzichtbares Hilfsmittel zur Entscheidungsvorbereitung behördlicher Maßnahmen – wie z.B. der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis – vor.
Damit nicht willkürliche Prüfungen durch die Gutachter in der MPU erfolgen und damit die Einzelfallgerechtigkeit erhöht wird und auch eine MPU nach klaren, überprüfbaren und einheitlichen Grundsätzen durchgeführt wird (und eben kein Idiotentest ist), wurden für die Begutachtung anlässlich einer MPU die „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ und die „Beurteilungskriterien – Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung“ als verbindliche Prüfungsvorschriften entwickelt. Diese müssen von jedem Gutachter beachtet werden.
In den letzten Jahren mussten sich jährlich durchschnittlich ca. 100.000 Personen einer “Medizinisch-Psychologischen Untersuchung” unterziehen.
Gehörten in der Vergangenheit die meisten Anlässe für eine MPU noch zum Themenkomplex „Alkohol am Steuer“, so ist heute eine Trendwende in Richtung „illegale Drogen im Straßenverkehr“ festzustellen. Wir merken in unserer täglichen Praxis tatsächlich einen starken Anstieg von Begutachtungen im Drogenbereich.
Bei Betroffenen, die im Zusammenhang mit Cannabis auffällig wurden, erfolgt oft nicht immer gleich ein Entzug der Fahrerlaubnis, sondern vorab die Anordnung innerhalb von 2 bis 3 Monaten ein positives MPU-Gutachten vorzulegen (vgl. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.04.2019).
Auch hinsichtlich der Anordnung einer MPU wegen einer Alkoholauffälligkeit gibt es in den einzelnen Bundesländern durchaus unterschiedliche praktische Handhabungen durch die Fahrerlaubnisbehörden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.03.2021, wonach eine MPU auch unter 1,6 Promille angeordnet werden kann, wenn Ausfallerscheinungen fehlen. Die Führerscheinstellen prüfen nun immer sehr detailliert den Einzelfall.
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