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Begutachtung nach § 6 Abs.2 Waffengesetz

Eine Begutachtung nach § 6 WaffG wird im Volksmund auch „waffenrechtliche MPU“ genannt. Sie wird immer dann angeordnet, wenn erhebliche Zweifel an der persönlichen Eignung bestehen. Das kann viele Gründe haben (z. B. Alkohol, Drogen, Aggressivität, Straftaten).

Anlässlich der Begutachtung wird überprüft, ob die Person in der Vergangenheit kritische Verhaltensmuster hatte, etwa eine Alkoholauffälligkeit oder andere Problematiken. Es geht um eine sehr umfassende Beurteilung der inneren Einstellung (Zuverlässigkeit) und der persönlichen Entwicklung seit dem aktenkundigen Geschehen.

Eine qualitativ hochwertige Vorbereitung auf eine Begutachtung kann i. d. R. nur durch Personen erbracht werden, die über eine mehrjährige akademische Ausbildung in Psychologie an einer Universität oder Hochschule sowie über spezielle Kenntnisse im Bereich der Eignungsdiagnostik und Begutachtung verfügen. Unser Team erfüllt diese Voraussetzungen.

Robert Seegers selbst stammt aus der Landwirtschaft, einer „Jägerfamilie“ und verfügt zusätzlich über jahrzehntelange Erfahrungen in der Jagdpraxis.

Die Vorbereitung auf eine waffenrechtliche Begutachtung erfordert eine ehrliche Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit, dem Waffenbesitz und dem vorhandenen Begutachtungsanlass (häufigster Fall: Alkohol).

Ist eine Vorbereitung auf die Begutachtung Pflicht? Nein, es ist jedem selbst überlassen, inwieweit er sich auf die Begutachtung vorbereiten möchte.

Erfahrungswerte zeigen allerdings, dass ein positives Ergebnis meist nur dann erlangt wird, wenn man zuvor eine fachlich kompetente Beratung in Anspruch genommen hat.

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