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CTU-Kriterien sind unbedingt einzuhalten.

In vielen Fällen ist für das Bestehen einer MPU ein Abstinenznachweis erforderlich. Es ist unbedingt notwendig darauf zu achten, dass die entsprechenden Nachweise auch den Kriterien für die chemisch- toxikologische-Untersuchung (CTU-Kriterien) entsprechen. Es kommt immer wieder vor, dass frustrierte Klienten zu uns kommen, die das Gespräch mit dem Psychologen durchaus gut geführt haben, letztlich aber die MPU nicht bestanden haben, weil die Abstinenznachweise nicht den CTU Kriterien entsprochen haben. So weisen wir darauf hin, dass es nicht ohne weiteres zulässig ist, dass ein Hausarzt Haare abnimmt und diese zu einer Analyse in ein Labor sendet. Hier sind sehr viele Anforderungen zu beachten. Deshalb sollte im Einzelfall immer geklärt werden, ob diese Anforderungen auch tatsächlich vorliegen. Solche Kontrollaufgaben nimmt das SBZM sorgfältig wahr. Komme Sie also am Besten direkt zu uns.

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