Vorbereitung auf eine Begutachtung nach § 6 Abs. 2 WaffG durch das SBZM!
Eine Begutachtung nach § 6 WaffG wird im Volksmund auch "waffenrechtliche MPU" genannt. Sie wird immer dann angeordnet, wenn erhebliche Zweifel an der persönlichen Eignung bestehen. Das kann viele Gründe haben (z. B. Alkohol, Drogen, Aggressivität, Straftaten). Anlässlich der Begutachtung…

