Ein Verkehrsverhaltenstherapeut mit Qualifikation als Volljurist führt eine verkehrsbezogene Verhaltens- und Einstellungsberatung mit juristisch-verkehrsrechtlichem Schwerpunkt…
Die Fahrerlaubnisbehörde hat die sog. Letztentscheidungsbefugnis!
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist ein bewährtes Instrument, um herauszufinden, ob eine betroffene Person in einem Fahrerlaubnisbelassungs- oder Neuerteilungsverfahren geeignet ist ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Das Gutachten ist allerdings nur eine Hilfestellung für die sog. Letztentscheidungsbefugnis der Fahrerlaubnisbehörde. Das bedeutet, dass auch nach Vorlage eines positiven Gutachtens die Fahrerlaubnisbehörde ggfls. noch weitere Prüfungen, z. B. hinsichtlich der Fahrpraxis, durchführen kann.

