E-Scooter werden rechtlich wie ein Auto eingestuft. Also Vorsicht!
Seit dem 15.06.2019 gilt die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV). Im Sinne dieser Verordnung werden nach § 1 eKFV Elektrokleinstfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h als Kraftfahrzeuge eingestuft, wenn diese…

