Skip to content

Cannabis-Legalisierung und THC-Grenzwert: Das soll am Steuer gelten!

Trotz geplanter Cannabis-Legalisierung gilt:

Wer das Rauschmittel konsumiert und danach ein Kraftfahrzeug führt, riskiert weiterhin den Führerschein. Allerdings diskutieren Fachleute, ob zukünftig andere Grenzwerte gelten können. Die Cannabis-Legalisierung soll am 1. April 2024 in Kraft treten. Trotz der geplanten Entkriminalisierung darf man auch zukünftig nicht bekifft ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen. Die Bundesregierung hat ihren Plan zur Cannabis-Legalisierung endgültig auf den Weg gebracht. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf soll am 1. April 2024 in Kraft treten. Demnach sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. In Deutschland dürften erwachsene Personen bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen. Außerdem soll der Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen erlaubt werden. Darüber hinaus will die Bundesregierung den Anbau und die Abgabe der Droge in speziellen Vereinen ermöglichen. Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass das Verkehrsministerium THC-Grenzwerte für das Führen von Kraftfahrzeugen auf wissenschaftlicher Grundlage ermittelt. Hierzu gibt es eine Arbeitsgruppe, Ergebnisse sind für Frühjahr 2024 vorgesehen. Bis zu einer eventuellen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten die aktuellen Vorgaben.

An den Anfang scrollen