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Urteil Amtsgericht Düsseldorf 130 Cs 192/26 (102 Js 6664/25)

Unser Klient führte unter Alkohol- und Drogeneinfluss einen E-Scooter in Düsseldorf. Die Fahrerlaubnis wurde ihm vorläufig entzogen. Direkt nach der Tat hat sich der Klient bei dem IPVM einer psychologischen / verkehrstherapeutischen Maßnahme unterzogen. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht am 26.06.2026 hat das Gericht von der endgültigen Entziehung einer Fahrerlaubnis abgesehen. Das Gericht war der Auffassung, dass unser Klient nicht mehr als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen nach der Maßnahme einzuschätzen ist. Das Gericht hat ein 6-monatiges Fahrverbot angeordnet. Dieses Fahrverbot ist durch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bereits abgegolten.

Es wurde erneut gerichtlich bestätigt, dass bei Fahrten mit E-Scootern die Gerichte von der endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis absehen können. Allerdings ist hierzu erforderlich, dass eine ausführlich dokumentierte psychologische/verkehrstherapeutische Maßnahme durchgeführt wurde.

SBZM

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