Bestimmte Medikamente (wie Benzodiazepine, Schlafmittel/Z-Drugs, starke Schmerzmittel/Opioide oder Psychopharmaka) schränken die Reaktion und Konzentration ein…
Gesetzliche Vorschriften für „Drogen“!
Mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 01.04.2024 erfolgte eine Teillegalisierung von Cannabis (Marihuana, Haschisch). Unter den Voraussetzungen des § 34 KCanG ist der Besitz von und der Handel mit Cannabis weiterhin strafbar.
Der Konsum, Handel sowie die Herstellung von Substanzen mit psychoaktiver Wirkung unterliegen zum Teil strengen gesetzlichen Beschränkungen. Der Gesetzgeber hat den Umgang mit Stoffen, die als Betäubungsmittel eingestuft sind, im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Dem BtMG unterliegen Opioide wie Morphin und Heroin, Kokain, Stimulanzien (wie z. B. Amphetamine und Cathinone) und Halluzinogene (z. B. LSD und DMT) sowie diverse Neue-psychoaktive-Stoffe (NPS).
Um der weiteren Ausbreitung der NPS entgegenzuwirken, wurde im Jahr 2016 das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) erlassen. Anstelle der bisherigen Unterstellung von konkret benannten Einzelsubstanzen unter das BtMG verfolgt das NpSG den Ansatz, den missbräuchlichen Umgang mit NPS aus bestimmten Stoffgruppen zu verbieten. Das NpSG wird kontinuierlich an die Entwicklungen auf dem Drogenmarkt angepasst. Mit der jüngsten Novellierung des NpSG (12.04.2026) wurde der stoffgruppenbezogene Ansatz erstmals um die Regulierung einzelner Stoffe (GBL, BDO und Lachgas) ergänzt. Besonders gefährliche NPS werden darüber hinaus weiterhin explizit im BtMG gelistet.
Das NpSG umfasst derzeit neun Stoffgruppen in der Anlage I sowie ergänzend drei regulierte Einzelstoffe (GBL, BDO und Lachgas) in Anlage II.
Das bedeutet, dass der missbräuchliche Umgang mit allen Stoffen, die in diesen Stoffgruppen enthalten sind, verboten und strafbewehrt ist.
Ergänzend dazu wird im Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) der Umgang mit Chemikalien geregelt, die für die illegale Herstellung von Betäubungsmitteln oder NPS missbräuchlich verwendet werden können.

