Skip to content

Beschluss Amtsgericht Wuppertal, 14 Cs 49/26 (742 Js 5223/25)

Der Klient war mit 1,7 Promille im Straßenverkehr aufgefallen. Es wurde eine Geldstrafe und eine Sperre von 10 Monaten verhängt. Auf Grund der Bescheinigung des IPVM wurde die Sperrfrist des Klienten im eingeleiteten Sperrfristverkürzungsverfahren nun durch Beschluss vom 19.08.2026 um 4 Monate verkürzt.

SBZM

An den Anfang scrollen