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Was sind “Nachfragen” in dem Explorationsgespräch?

Der Gutachter in der MPU muss in dem verkehrspsychologischen Untersuchungsgespräch (Explorationsgespräch) feststellen, inwieweit der Betroffene sein Verhalten reflektiert und eine Veränderung eingeleitet hat. Um sich hier ein genaues Bild machen zu können, werden auch Nachfragen gestellt, welche weitere Rückschlüsse zulassen. Kommt keine Antwort oder ein „Ich weiß nicht“ kann das als Hinweis einer mangelnden Auseinandersetzung mit dem Thema gewertet werden. Verzögert sich die Antwort auf Grund von Nervosität, ist dies nicht schlimm. Hauptsache es kommt etwas sachliches.

Die Art der Fragen in der MPU ergeben sich aus den Beurteilungskriterien. Es geht in der MPU nicht um eine Wissensprüfung und die Wiedergabe eines „auswendig gelernten Inhalts“. Erfahrene Gutachter merken schnell, ob eine eingehende Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten gegeben ist oder nur Fragen auswendig gelernt wurden. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, allgemeingültige „richtige Antworten“ festzulegen. Der Einzelfall steht bei der psychologischen Untersuchung im Mittelpunkt, weshalb der Gutachter situationsbezogen auch “Nachfragen” stellen kann mit der Bitte um weitere Erläuterung.

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