Achtung: Abstinenz bei einer diagnostizierten Alkoholabhängigkeit
Sowohl in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung als auch in Anlage 4 Nr. 8.4 FeV wird gefordert, dass eine dauerhafte Abstinenz besteht, die in der Regel für einen Zeitraum von einem Jahr „nach der Entgiftung und Entwöhnungszeit“ nachgewiesen werden muss. Somit…