Ein Verkehrsverhaltenstherapeut mit Qualifikation als Volljurist führt eine verkehrsbezogene Verhaltens- und Einstellungsberatung mit juristisch-verkehrsrechtlichem Schwerpunkt…
Alkohol stellt ein erhebliches Verkehrsrisiko dar!
Bereits Blutalkoholkonzentrationen ab 0,3 Promille können entsprechend den Ausführungen der „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ zu einer Verringerung der Reaktionsfähigkeit und zur Veränderung der Stimmungslage mit Kritikminderung und Risikobereitschaft führen. Damit geht von solch beeinflussten Fahrern ein erhöhtes Verkehrsrisiko aus. Bei 0,8 Promille ist dieses Risiko in der Regel bereits um das Vierfache höher als bei nüchternen Personen.

