Unterschätzung Viele unterschätzen die Gefahr geringer Alkoholmengen und fühlen sich fahrtüchtig. Es wird versucht, aufkommende…
Alkohol stellt ein erhebliches Verkehrsrisiko dar!
Bereits Blutalkoholkonzentrationen ab 0,3 Promille können entsprechend den Ausführungen der „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ zu einer Verringerung der Reaktionsfähigkeit und zur Veränderung der Stimmungslage mit Kritikminderung und Risikobereitschaft führen. Damit geht von solch beeinflussten Fahrern ein erhöhtes Verkehrsrisiko aus. Bei 0,8 Promille ist dieses Risiko in der Regel bereits um das Vierfache höher als bei nüchternen Personen.