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Wovon geht der Gutachter bei einer Alkoholfragestellung aus?

Bei gesellschaftlich üblichem Alkoholkonsum werden positiv erlebte Alkoholwirkungen schon bei Blutalkoholkonzentrationen um 0,6 Promille erlebt. Bei höheren Blutalkoholkonzentrationen werden als unangenehm bewertete Folgen wahrgenommen. Entsprechend kann bei höheren gemessenen Blutalkoholkonzentrationen von einem über das Angenehme und Übliche hinausgehende Trinkverhalten angenommen werden.

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