Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim stellt vor dem Hintergrund der differenzierten Regelungen in den §§ 28 bis…
Was bedeutet „CTU“ im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung??
Die chemisch-toxikologische Untersuchung (CTU) ist ein zentrales Hilfsmittel im Rahmen der Begutachtung von Personen, die durch Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch aufgefallen sind. Bei der Fahreignungsbegutachtung muss geeignetes Untersuchungsmaterial mit geeigneten Methoden auf die unmittelbare Anwesenheit bzw. auf Rückstände von legalen wie illegalen Rauschmitteln oder psychoaktiven Stoffen getestet werden. Es müssen aber auch die bei der Begutachtung vorliegenden Befunde, Berichte und Gutachten auf ihre Aussagekraft und Verwertbarkeit hin geprüft werden. Vereinfacht gesagt, müssen also die Befunde bestimmten Kriterien entsprechen, die schriftlich und verbindlich festgelegt sind.
Hier gibt es in der Praxis immer wieder Probleme, weil Klienten nicht vernünftig beraten werden. Nicht fachkundige Berater geben aus unserer Erfahrung sehr oft Tipps, die dann zu später in der MPU nicht verwertbaren Abstinenznachweisen führen, weil die Kriterien einer Prüfung nicht standhalten. Das sollte von Anfang an vermieden werden. Leider kommen immer wieder Klienten zu uns, die berichten, dass das psychologische Untersuchungsgespräch in der MPU (Explorationsgespräch) durchaus positiv war aber letztendlich die MPU nicht bestanden wurde, weil die Abstinenznachweise nicht verwertbar oder ausreichend waren.