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Alkohol, Führerschein weg. MPU – Medizinisch-psychologische-Untersuchung in Marl, Gladbeck und Oberhausen. Führerschein schneller zurück durch Sperrzeitverkürzung.

Gemäß § 69 a Abs. 7 Strafgesetzbuch (StGB) kann das Gericht nach dem Ablauf der Mindestsperrfrist von 3 Monaten die Sperre vorzeitig aufheben, wenn sich Grund zu der Annahme ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht länger ungeeignet ist. Hierzu muss bei dem Täter eine Einstellungs- und Verhaltensänderung vorliegen und eine gewisse Zeit der Reflektion und Auseinandersetzung des Täters mit den erlernten Inhalten. Das Schulungs- und Beratungszentrum für die MPU steht hier mit Rat und Tat zur Seite. Die erfahrenen Rechtsanwälte können dann bei Vorliegen der Voraussetzungen einen sog. „Sperrzeitverkürzungsantrag“ stellen. Wurde z.B. eine Sperrzeit von 12 Monaten verhängt, kann es hier zu einer Verkürzung von vielen Monaten kommen.

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