6 oder 12 Monate Abstinenzzeit bei einer sog. „Fortgeschrittenen Alkoholproblematik“ gemäß Hypothese A 2 erforderlich?
Es wird immer damit geworben, dass auch 6 Monate Abstinenzzeit ausreichend seien. Wir verweisen hierzu auf den Wortlaut der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014 (Verkehrsblatt S. 110) Fassung vom 17.02.2021 (Verkehrsblatt S. 198), in Kraft getreten am 01.06.2022…

