Nach den geltenden Vorschriften (CTU-Kriterien) gibt es für den Nachweis einer Abstinenz die Möglichkeit entweder…
Verwertbarkeit von Abstinenznachweisen (Befunden) in der MPU.
Die Hypothese CTU (Chemisch-Toxikologische Untersuchung) dient der Überprüfung der Verwertbarkeit vorliegender Befunde sowie der Standardisierung der Befunderhebung im chemisch- toxikologischen Bereich. Die Kriterien sind sowohl auf bereitgestellte externe Befunde anzuwenden (Prüfung der Verwertbarkeit) als auch – soweit für die spezifische Fragestellung zutreffend – auf Befunde, die von Begutachtungsstellen selbst erhoben werden. Oft machen Klienten hier ohne eine fachkundige Beratung Fehler. Fragen Sie uns. Das SBZM Team ist für Sie da.