Skip to content

MPU Kreis Viersen und Mönchengladbach. Welche Möglichkeiten von Abstinenznachweisen bestehen?

Nach den geltenden Vorschriften (CTU-Kriterien) gibt es für den Nachweis einer Abstinenz die Möglichkeit entweder Urin oder Haare untersuchen zu lassen. Es wird auch diskutiert, ob zukünftig auch die Speichelanalytik und und/oder die Analytik von Kapillarblut mit herangezogen werden kann. Diskutiert wird auch über die Bestimmung des direkten Alkoholmarkers Phosphatidylethanol (PEth) aus Vollblut und/oder Kapillarblut. PEth scheint ein vielversprechender Biomarker zu sein, der sowohl zur Unterscheidung zwischen moderatem und übermäßigem Alkoholkonsum als auch Marker zur Überprüfung der Einhaltung einer Abstinenz geeignet erscheint. Inwieweit dieser Biomarker dann bei einer Neuauflage der Beurteilungskriterien Berücksichtigung findet, bleibt abzuwarten.

An den Anfang scrollen