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Wichtige Punkte hinsichtlich der Abstinenzpflicht bei einer “Drogen-MPU”

Wichtig ist bei einer Drogenfragestellung und einer erforderlichen Abstinenz das Folgende:

  • Befolgen Sie unbedingt unsere Vorgaben und Ratschläge.
  • Erledigen Sie Ihre Aufgaben möglichst umgehend.
  • Soweit eine Abstinenz erforderlich ist, müssen Sie der Abstinenzpflicht nachkommen. In den „Beurteilungskriterien/Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung“ (3. Auflage) ist festgelegt, dass eine geltend gemachte Drogenabstinenz durch geeignete Nachweise untermauert werden muss. Diese Abstinenzbefunde müssen die hohen Anforderungen an chemisch-toxikologische Untersuchungen (CTU) erfüllen.
  • Grundsätzlich kann man eine Drogenabstinenz durch polytoxikologische Haaranalysen oder Urinkontrollen im Rahmen eines Urinkontrollprogramms untermauern.
  • Über welchen Zeitraum Sie Ihre Drogenabstinenz vor einer medizinisch-psychologischen Untersuchung belegen müssen, hängt von Ihrem Einzelfall ab. Es gibt Regeln und entsprechend auch Ausnahmen von den Regeln. Jeder Fall ist gesondert zu betrachten und entsprechend zu beurteilen. Deshalb kann man nicht von anderen ähnlichen Fällen unbedingt auf Ihren Fall schließen. Die Persönlichkeit ist zu berücksichtigen, die Art der konsumierten Drogen und das Ausmaß des vorherigen Drogenkonsums, um die wichtigsten Kriterien zu nennen. Zahlreiche weitere Faktoren sind aber eben auch zu berücksichtigen.
  • In der Regel ist ein einjähriger Abstinenzzeitraum erforderlich. Bei ausschließlichem gelegentlichem Cannabiskonsum in der Vergangenheit kann auch ein Abstinenzzeitraum von 6 Monaten ausreichen. Die Drogenabstinenz muss lückenlos bis zu Ihrer MPU belegt werden. Deshalb ist es insbesondere bei längerer Abwesenheit (z.B. Urlaub) notwendig, dass Sie dieses berücksichtigen und ggf. z.B. noch vor Ihrem Urlaub den Abstinenznachweis durchführen. Zeitliche Lücken sind unbedingt zu vermeiden.
  • Sofern Legal Highs konsumiert wurden, muss der normale Drogenfreiheits-nachweis auf die früher konsumierten Substanzen erweitert werden. Eine pauschale Erweiterung der Screenings auf alle Legal Highs ist nicht möglich, da diese zu zahlreich sind. Daher muss die zusätzliche Analyse auf Substanzen bzw. die Substanzgruppe, die aus der Führerscheinakte oder den freiwilligen Angaben des zu Untersuchenden abzuleiten sind, beschränkt werden.
  • Bitte beachten Sie, dass eine Haaranalyse auf Drogen mit „behandelten“ Haaren (färben/tönen/bleichen) nicht zulässig ist. Sollten Ihre Haare unbehandelt sein, tragen Sie bitte unbedingt dafür Sorge, dass dieses auch so bleibt.
  • Bei einer erforderlichen Drogenabstinenz beachten Sie bitte, dass Kontaminierungen auch passiv erfolgen können. Vermeiden Sie den Aufenthalt in Räumen mit Cannabis- oder Kokainrauch bzw. Kokainstäuben in der Umgebungsluft. Spuren von Drogen bzw. Drogenabbaustoffen können auch durch engen Körperkontakt mit Drogenkonsumenten übertragen werden, so insbesondere bei Kokain. Prüfen Sie daher Ihr näheres Umfeld gewissenhaft, damit bei Ihnen nicht plötzlich „aus heiterem Himmel“ Drogen bzw. Drogenabbaustoffe gefunden werden.
  • Wir können Ihnen nur dringend anraten den Kontakt zu Drogenkonsumenten strikt zu meiden.
  • Um eine Beeinflussung von Drogenanalysen auszuschließen, nehmen Sie bitte während des gesamten Zeitraums des Drogenkontrollprogramms keine hanf- oder mohnhaltigen Nahrungsmittel (z.B. Öle, Flocken, Mohnkuchen, Mohnbrötchen, Mohnsamen im Müsli etc.) zu sich. Vermeiden Sie auch die Anwendung von hanfhaltigen Pflegeprodukten (z.B. Haarwaschmittel, Cremes).
  • Auch sollten Sie eine notwendige Medikamenteneinnahme sorgfältig prüfen und ggf. dokumentieren, wenn diese ärztlich verschrieben und unbedingt erforderlich ist. Relevant sind vor allem codein- und morphinhaltige Medikamente, wie z.B. Hustenmittel, Methadon und andere Substitutionsmittel, Cannabisstoffe in Medikamentenform, amphetaminhaltige Präparate oder solche, die beim Abbau zu Amphetamin oder ähnlichen Stoffen umgebaut werden, Psychopharmaka oder Hypnotika/Sedative (u.a. Barbiturate, Benzodiazepine).

 

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