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Drogenabstinenzprogramm mit Haaren

Als Voraussetzung für die MPU kann in der Regel ein Abstinenznachweis über sechs bzw. zwölf Monate gefordert werden. In den seit 1. Mai 2014 gültigen Beurteilungskriterien zur Fahreignung sind in den CTU-Kriterien die Anforderungen für einen verwertbaren Abstinenzbeleg aufgeführt. Beachten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse immer die Hinweise des Labors oder der Begutachtungsstelle, um das Abstinenzkontrollprogramm gemäß diesen Kriterien erfolgreich abschließen zu können.

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