Die Wahrheit spielt eine sehr wichtige Rolle in der MPU. Allerdings ist die Wahrheitsfindung oft…
Beschluss des Bundestages am 06.06.2024 zum THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml
Am 06.06.2024 hat der Bundestag den Koalitionsentwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“, mit dem ein Cannabis-Grenzwert von 3.5 ng/ml im Straßenverkehrsrecht erstmalig festgeschrieben wird, beschlossen. Der beschlossene Gesetzentwurf regelt darüber hinaus ein Alkohol- und Cannabisverbot am Steuer. In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabisverbot – der Grenzwert von 3,5 ng/ml greift hier nicht. Die Bußgeldkatalog-Verordnung sieht bei erstmaliger Überschreitung der 3,5 ng/ml Grenze nachfolgende Regelungen analog der Überschreitung der 0,5 Promille Grenze Blutalkoholkonzentration vor:
500 € Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot. Bei einer wiederholten Überschreitung (1 Eintrag liegt vor) erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 € und 3 Monate Fahrverbot.