Die Beantwortung dieser Frage ist recht komplex und hängt von vielen Faktoren ab. Bevor Sie…
Hinweis: Der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml ist noch nicht in Kraft
Auch nach dem Beschluss des Bundestags am 6. Juni 2024 ist die Gesetzesänderung noch nicht in Kraft. Dies wird frühestens im Juli 2024 der Fall sein, wenn der Bundesrat über das Gesetz beraten hat. Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert dann in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot. Bei Mischkonsum mit Alkohol wird der Rausch am Steuer mit einem Bußgeld von mindestens 1000 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 3500 Euro sanktioniert werden.