CTU 3: Aufbewahrungsfristen bei allen Proben 15 Monate
Wenn im Rahmen eines Abstinenznachweises Proben entnommen werden wird oft die Frage gestellt, wie lange die Restmengen aufbewahrt werden müssen, um gegebenenfalls eine Zweitanalyse zu ermöglichen. Hierzu besagt CTU 3 Ziffer 19: Das Labor dokumentiert die Restmengen der untersuchten Materialien…