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Ab wann ist eine 1-jährige Abstinenzzeit bei einer diagnostizierten Alkoholabhängigkeit nachzuweisen?

In den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung als auch in Anlage 4 Nr. 8.4 FeV wird gefordert, dass eine dauerhafte Abstinenz besteht, die in der Regel für einen Zeitraum von einem Jahr „nach der Entgiftung und Entwöhnungszeit“ nachgewiesen werden muss. Somit wird eine abgeschlossene erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung vor Beginn der Abstinenz-Belegzeitraums vorausgesetzt.

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