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Alkoholabbau im Körper durch das sog. ADH-System

Der weitaus überwiegende Teil des vom Körper aufgenommenen Gesamtalkohols wird mittels des sog. ADH-Systems überwiegend in der Leber durch Oxidation abgebaut und die entstehenden Stoffwechselprodukte über die Lunge abgeatmet bzw. über die Niere ausgeschieden. Dabei wandelt das in den Leberzellen vorhandene Enzym Alkoholdehydrogenase (ADH) das Ethanol – also den Trinkalkohol (chemisch korrekt: das Ethanol, C2H5OH) – zunächst in Acetaldehyd (C2H4O) um. Dieser vom Körper schlecht verträgliche Stoff wird von einem weiteren Enzym, der Aldehyddehydrogenase (ALDH) in Essigsäure umgewandelt und der Blase zugeführt. Die Essigsäure wird schließlich in den sog. Zitronensäurezyklus eingespeist und dort zu CO2 (Kohlendioxid) und H2O (Wasser) verarbeitet. All das geschieht durch chemische Prozesse bedingt verzögert. Daher kann Acetaldehyd seine Giftwirkung entfalten und es gibt den berühmten „Kater“ mit Kopfschmerzen etc. Das ADH als auch das ALDH benötigen für diese Tätigkeit einen “Helfer” in Form des Co-Enzyms NAD, das dabei in die sog. reduzierte Form NADH umgewandelt wird. Das NADH muss anschließend wieder zu NAD reoxidiert werden, um erneut beim Alkoholabbau „helfen“ zu können. Wegen der dafür benötigten Zeit wird die Abbaugeschwindigkeit des Alkohols nahezu konzentrationsunabhängig und praktisch linear auf durchschnittlich 0,15 ‰ bis 0,17 ‰ (minimal 0,1 ‰, maximal 0,2 ‰) pro Stunde begrenzt, während bei allen anderen Giften (z.B. Drogen) der Abbau konzentrationsabhängig und exponentiell, man rechnet dann in sog. Halbwertszeiten, stattfindet. Diese konstante Abbaugeschwindigkeit ermöglicht nach abgeschlossener Resorption, also wenn kein neuer Alkohol mehr hinzukommt, die sog. Rückrechnung. Ausgehend von einem mittleren Abbauwert von 0,15‰ pro Stunde dauert es nach abgeschlossener Resorption (also erst gerechnet ab spätestens 2 Stunden nach Trinkende!) bei einem Ausgangswert von ursprünglich 1 ‰ rund 6 – 7 Stunden, bis man wirklich wieder nüchtern ist. Wer also bis spät in die Nacht hinein feiert und dabei alkoholische Getränke in größeren Mengen zu sich nimmt, ist selbst am nächsten Morgen noch keineswegs wieder ohne Alkohol im Blut und damit uneingeschränkt fahrtauglich. In vielen Fällen sehen wir in den Führerscheinakten bzw. den Strafakten, dass nach einer Trunkenheitsfahrt zwei Blutproben in einem Abstand von etwa 30 Minuten entnommen wurden. Eine genaue Analyse führt oft zu der Erkenntnis, dass bei dem Klienten z.B. um 22:30 Uhr 1,83 Promille gemessen wurden und um 23:00 Uhr 1,70 Promille. Das bedeutet, dass in einer halben Stunde 0,13 Promille abgebaut wurden und in einer Stunde folglich 0,26 Promille. Der Verkehrsmediziner in einer MPU geht dann davon aus, dass schon längere Zeit vor der Trunkenheitsfahrt vermehrt Alkohol getrunken wurde, da eine erhöhte Enzymproduktion für einen schnelleren Abbau einen erheblichen Zeitraum benötigt.

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