Beschluss Bundesgerichtshof vom 24. April 2024 - 4 StR 90/24 - Neben dem Blutwirkstoffbefund bedarf…
Wünsche für das Jahr 2021
Das Team des SBZM wünscht allen Klienten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Führerscheinstellen einen guten Übergang in ein gutes neues Jahr 2021. Das SBZM ist am 04.01.2021 wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da.