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Wann droht die MPU nach Cannabiskonsum?

Wer erstmalig mit zu viel Cannabis am Steuer auffällt, muss künftig nicht mehr sofort automatisch zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Die neue Fahrerlaubnisverordnung (FEV) sieht diese erst grundsätzlich im Wiederholungsfall vor. Aber Vorsicht! Nach § 13 a Nr. 2 a, 2. Alternative der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen.

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