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Neue CTU-Kriterien! Sie müssen jetzt mit bis zu 7 Urinproben oder Blutanalysen bei 1-jahres Programm rechnen.

Kriterium CTU-1

Ziffer 7

“Für einen Prorammzeitraum von 6 Monaten wird die Beibringung von mindestens 4, für einen Programmzeitraum von 12 Monaten von mindestens 6 und für einen Programmzeitraum von 15 Monaten von mindestens 7 unauffälligen Urinproben (bzw. Blutanalysen auf PEth) vorgesehen. EtG-Bestimmungen im Urin sowie PEth-Bestimmungen im Blut können kombiniert werden. Der Klient ist darüber aufzuklären, dass es sich um eine Mindestzahl handelt und dass nach dem Zufallsprinzip mit einer weiteren Einbestellung und Kontrolle zu rechnen ist, die als Teil des Programms zu sehen und verpflichtend beizubringen ist.”

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