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Was versteht man unter CTU-Kriterien?

Soweit für eine Drogen-, Medikamenten- oder Alkohol-MPU eine Abstinenz erforderlich ist, müssen Sie der Abstinenzpflicht nachkommen. In den „Beurteilungskriterien/Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung“ (3. Auflage) ist festgelegt, dass eine geltend gemachte Drogenabstinenz durch geeignete Nachweise belegt werden muss. Diese Abstinenzbefunde müssen die hohen Anforderungen an chemisch-toxikologische Untersuchungen (CTU) erfüllen und bei der MPU im Original vorgelegt werden.

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