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MPU wegen Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotenzial

Bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Fahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen, kann ebenfalls eine MPU angeordnet werden. Hierunter werden solche Straftaten verstanden, die eine Veranlagung des Betroffenen zu Rohheit oder eine geringe Hemmschwelle gegenüber der körperlichen Integrität anderer Menschen erkennen lassen.

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