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Leberwerte eines Hausarztes reichen nicht als Abstinenznachweis!

Der Nachweis der Abstinenz von Alkohol kann nur durch verschiedene laborchemische Methoden erbracht werden: Haar-, Urin- oder Blutanalysen. Leberwerte sind bei der MPU nicht als Abstinenznachweis zugelassen. Die Abstinenznachweise müssen den sog. CTU-Kriterien entsprechen.

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