Wenn eine Alkohol – oder Drogenabhängigkeit diagnostiziert wurde, heißt es noch lange nicht, dass Menschen…
Kurse nach § 70 FeV. Jährlich ca. 17.000.
In der BRD erhalten jährlich ca. 17.000 medizinisch-psychologisch Begutachtete eine Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung gemäß § 70 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Kursabsolventen wird ausschließlich auf der Grundlage des erfolgten Kursbesuches und ohne weitere Prüfung / Begutachtung die Fahrerlaubnis erteilt.