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Kontrolliertes Trinken oder Abstinenz?

Die Frage, ob für das Bestehen bei einer Alkohol MPU eine vollständige Abstinenz erforderlich ist oder ob kontrolliertes Trinken in Betracht kommt, ist wohl eine der am meisten gestellten Fragen. Viele Klienten möchten gerne weiter Alkohol trinken, aus welchen Gründen auch immer. In den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung gültig ab 1. Mai 2014 gibt es den Begriff des kontrollierten Trinkens. Kontrolliertes Trinken ist ein typischer Begriff aus dem verkehrspsychologischen Bereich und meint:

Wenig und nur zu im Voraus geplanten bestimmten Anlässen Alkohol mengenmäßig kontrolliert trinken. Ob kontrolliertes Trinken in Frage kommt, hängt von einer ganzen Reihe von Details und Umständen ab und ist nicht nur Ihrer freien Entscheidung überlassen. Die Trinkgewöhnung ist ein sehr wichtiger Punkt. Die Beurteilung der Alkoholgewöhnung durch den Psychologen bei der MPU beruht auf „gesichertem Erfahrungswissen“.

Die Gutachter entscheiden jeden Einzelfall individuell, weil jede Person unterschiedlich ist und eine andere „Vorgeschichte“ hat. Es spielen auch viele andere Faktoren eine Rolle, wie z.B. Ausfallerscheinungen, Trinkmotivation, Häufigkeit, Dauer des erhöhten Alkoholkonsums, maximale Trinkmengen etc. Deshalb ist im Rahmen einer fachlich fundierten Vorbereitung eine sorgfältige Diagnose notwendig.

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