Landgericht Heilbronn Beschluss vom 27.04.2018 – 3 QS 17/18: Zu den Anforderungen einer Bescheinigung für einen Sperrfristverkürzungsantrag nach § 69 a Abs. VII StGB
„Die bloße (erfolgreiche) Teilnahme an einem Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer allein begründet eine solche Annahme indes weder generell noch vorliegend. Das gilt auch dann, wenn der Kurs nach einem allgemein anerkannten Modell, etwa „Mainz 77“ absolviert wurde. Zwar bestätigt das…