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Neue Gebühren bei der MPU? Ja, seit dem 01.08.2018 können die Begutachtungsstellen die Gebühren grundsätzlich frei festsetzen und sind nicht mehr an eine staatlich vorgegebene Gebührenordnung gebunden.

Ab dem 01.08.2018 gibt es eine Neuregelung für die Kosten bzw. die Gebühren für die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Bisher waren die "Begutachtungsgebühren" bundesweit und einheitlich in der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOST) geregelt. Die…

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