Krefeld, Mönchengladbach, Kreis Viersen: Führerschein schneller zurück durch Sperrzeitverkürzung.
Gemäß § 69 a Abs. 7 Strafgesetzbuch (StGB) kann das Gericht nach dem Ablauf der Mindestsperrfrist von 3 Monaten die Sperre vorzeitig aufheben, wenn sich Grund zu der Annahme ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht länger ungeeignet…