Skip to content

Abstinenznachweis Alkohol

Für den Nachweis der Abstinenz von Alkohol werden Urin oder Haar auf Ethylglucuronid (EtG) untersucht. EtG ist ein Alkohol-Abbauprodukt und demnach nur dann nachweisbar, wenn der Betreffende Alkohol in seinen Körper aufgenommen hat. Sie können zwischen einem Urinscreening oder einer Haaranalyse wählen, um Ihre Abstinenz zu belegen.

Beim Urinscreening gibt es zwei mögliche Nachweiszeiträume für einen Drogen- oder Alkohol-Abstinenznachweis:

  • 6 Monate = 4 Urinkontrollen
  • 12 Monate = 6 Urinkontrollen

Für eine Haaranalyse werden ausreichend lange und unbehandelte Haare benötigt, die nicht gefärbt, getönt oder gebleicht sein dürfen. Im Rahmen der Haaranalyse auf EtG (Alkohol) dürfen max.  3 cm lange, kopfnahe Haarsegmente untersucht werden. Eine Haarlänge von einem 1 cm entspricht etwa einem Monat. Für den Nachweis einer einjährigen Alkoholabstinenz sind 4 Haaranalysen (4 x 3 cm) notwendig. Es darf keine zeitliche Lücke entstehen. Pünktlich nach 3 Monaten muss die 2., 3. und 4. Haaranalyse durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Haaranalyse mit „behandelten“ Haaren (färben/tönen/bleichen) nicht zulässig ist. Sollten Ihre Haare unbehandelt sein, tragen Sie bitte unbedingt dafür Sorge, dass dieses auch so bleibt.

An den Anfang scrollen