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Begutachtungsstellen für die MPU zunächst bis einschließlich dem 17.04.2020 geschlossen!

Auf Grund der Corona Pandemie sind die amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für die MPU bundesweit zunächst bis einschließlich dem 17.04.2020 geschlossen. Sollten Sie deshalb von der Fahrerlaubnisbehörde gesetzte Fristen für die Vorlage eines MPU-Gutachtens nicht vorlegen können, empfehlen wir Ihnen sich mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde umgehend in Verbindung zu setzen und eine angemessene Fristverlängerung zu beantragen, die i.d.R. auch gewährt wird.

Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass eventuell vorzulegende Abstinenznachweise bei einem späteren Begutachtungstermin auch noch verwertbar sind.

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