Eine Begutachtung nach § 6 WaffG wird im Volksmund auch "waffenrechtliche MPU" genannt. Sie wird…
Frühzeitige Kombination einer MPU Vorbereitung mit einem Sperrzeitverkürzungsantrag kann ratsam sein!
Sofern eine von einer Sperrzeit betroffene Person schon sehr früh anfängt das Delikt aufzuarbeiten und sich mit der Thematik auseinandersetzt, hat dieses sehr positive Konsequenzen für eine mögliche Verkürzung der Sperrzeit von zum Beispiel 11 Monaten auf 6 Monate. Fragen Sie uns. Das SBZM und die angeschlossenen Rechtsanwälte beraten Sie gerne.

