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Was sind die CTU-Kriterien?

Soweit eine Abstinenz erforderlich ist, muss jemand, der eine MPU bestehen möchte, der sog. Abstinenzpflicht nachkommen. In den „Beurteilungskriterien/Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung“ (3. Auflage) ist festgelegt, dass eine geltend gemachte Drogen- oder Alkoholabstinenz durch geeignete Nachweise untermauert werden muss. Diese Abstinenzbefunde müssen die hohen Anforderungen an chemisch-toxikologische Untersuchungen (CTU) erfüllen.

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