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Vorschriften für die Beurteilung der Fahreignung sind verbindlich!

Die Beurteilung der Fahreignung in der MPU richtet sich nach vorgegebenen Vorschriften. Aus diesen ergibt sich auch, in welchen Fällen bei einer Drogen- oder Alkohol-MPU eine Abstinenz einzuhalten ist und wie lange dieser Nachweis zu erbringen ist.

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