Der Nachweis der Abstinenz von Alkohol kann nur durch verschiedene laborchemische Methoden erbracht werden: Haar-,…
THC-Wert von 1,0 ng/ml markiert aktuell immer noch den Grenzwert für eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 a Abs. 2 StVG
Immer wieder haben wir beim SBZM Anfragen von Klienten, die gehört haben, dass der Grenzwert angeblich bei 3,0 ng/ml THC liegt. Tatsächlich gibt es seit 2015 in Fachkreisen Diskussionen über eine Anhebung auf 3,0 ng/ml. Das hat sich aber bis heute nicht durchgesetzt. Der aktuelle Wert liegt immer noch bei 1,0 ng/ml THC.