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THC-Wert von 1,0 ng/ml markiert aktuell immer noch den Grenzwert für eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 a Abs. 2 StVG

Immer wieder haben wir beim SBZM Anfragen von Klienten, die gehört haben, dass der Grenzwert angeblich bei 3,0 ng/ml THC liegt. Tatsächlich gibt es seit 2015 in Fachkreisen Diskussionen über eine Anhebung auf 3,0 ng/ml. Das hat sich aber bis heute nicht durchgesetzt. Der aktuelle Wert liegt immer noch bei 1,0 ng/ml THC.

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