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Sperrzeitverkürzungsantrag muss gut vorbereitet sein!

Es reicht nicht irgendwann einmal einen Sperrzeitverkürzungsantrag einzureichen. Es ist dringend erforderlich direkt nach der Tat mit der Aufarbeitung des Deliktes zu beginnen. Denn nur so wird das Gericht davon ausgehen, dass die betroffene Person auch etwas gelernt hat und nicht mehr von der Ungeeignetheit ausgegangen werden muss. Fragen Sie uns!

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