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Kompetenz der Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen des Neuerteilungsverfahrens

Unter welchen Voraussetzungen eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis möglich ist, unterliegt der Entscheidungskompetenz der Fahrerlaubnisbehörde (Amtsgericht Dortmund, Beschluss vom 16. April 2020, 729 Cs 261 Js 1037/19-262/19).

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