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Landgericht Hildesheim bestätigt die Qualität der Arbeit des SBZM

Erneut eine sehr schöne “Obergerichtliche Entscheidung” des Landgerichts Hildesheim (20 QS 51/21 – Beschluss vom 17.08.2021).

“Der Verurteilte absolvierte eine Schulung “Alkohol im Straßenverkehr für alkoholauffällige Kraftfahrer” beim privatwirtschaftlichen SBZM Schulungs- und Beratungszentrum MPU, wobei es sich – nicht wie bei Seminaren üblich um Gruppensitzungen – sondern vielmehr um Einzelsitzungen handelt. Diese erstrecken sich über 11 Termine mit einer Gesamt von 14 Zeitstunden und den Zeitraum vom 27.10.2020 bis zum 24.03.2021. Hinzu kamen Hausaufgaben, bei denen sich der Verurteilte in der Zeit zwischen den Sitzungen mit seiner Alkoholproblematik auseinandergesetzt hat. In der vom Verurteilten vorgelegten, ausführlich begründeten Abschlussbescheinigung wurde ihm nicht nur die Teilnahme an der Maßnahme bestätigt, vielmehr wurden der Ablauf der Therapie, die ganz individuelle Problematik des Verurteilten und seine Entwicklung während der Therapie im Sinne eines “Lernerfolgs” dargelegt. Auch unter Berücksichtigung, dass eine privat betriebene Einrichtung durchaus ein wirtschaftliches Interesse an einem positiven Therapieergebnis hat und daher deren Bericht besonders kritisch zu hinterfragen ist, hält die dem Angeklagten erstellt Abschlussbescheinigung einer solchen kritischen Überprüfung stand. Darin ist stimmig und überzeugend erörtert, warum nach Einschätzung der Kursleiter (einem Verkehrstherapeuten und einer Diplom-Psychologin) die Maßnahme durch den Verurteilten erfolgreich beendet wurde und nunmehr von einer ausreichenden Verantwortungsübernahme durch ihn als Verkehrsteilnehmer ausgegangen werden kann.”

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